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Benötigte Unterlagen und Hinweise:
Das Landratsamt Bayreuth ist nur zuständig für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Bayreuth.Anträge für Bürgerinnen und Bürger, die nicht im Landkreis Bayreuth wohnen, werden nicht bearbeitet!
Das Mindestalter für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 21 Jahre.
Für diese Dienstleistung fallen Kosten in Höhe von 100,00 Euro an.
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Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat
Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)
Bitte beachten Sie: Das Mindestalter für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 21 Jahre!
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