Jagdaufseher

Anwendungsbereich

Ein Jagdaufseher übt den Jagdschutzes neben den zuständigen öffentlichen Stellen und dem Jagdausübungsberechtigten zum Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen und Beeinträchtigungen durch dem Jagdrecht nicht unterliegenden Tierarten, soweit diese keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht unterstellt sind, vor aufsichtslosen Hunden und Katzen sowie zur Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften aus.

Einzureichende Unterlagen

  • Antrag (zu stellen durch den Revierinhaber)
  • 1 Ablichtung des Jagdscheins des zu bestellenden Jagdaufsehers (soweit nicht vom Landratsamt Bayreuth ausgestellt)
  • 1 Lichtbild des zu bestellenden Jagdaufsehers
     

Kosten

  • Bescheid
  • Ausweis
  • Dienstmarke