Jagdaufseher
Anwendungsbereich
Ein Jagdaufseher übt den Jagdschutzes neben den zuständigen öffentlichen Stellen und dem Jagdausübungsberechtigten zum Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen und Beeinträchtigungen durch dem Jagdrecht nicht unterliegenden Tierarten, soweit diese keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht unterstellt sind, vor aufsichtslosen Hunden und Katzen sowie zur Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften aus.
Einzureichende Unterlagen
- Antrag (zu stellen durch den Revierinhaber)
- 1 Ablichtung des Jagdscheins des zu bestellenden Jagdaufsehers (soweit nicht vom Landratsamt Bayreuth ausgestellt)
- 1 Lichtbild des zu bestellenden Jagdaufsehers
Kosten
- Bescheid
- Ausweis
- Dienstmarke
Kontakt
| Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
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Frau Tolksdorf Fachbereichsleiterin |
0921 / 728-311 0921 / 728-88-311 Zimmer 237 E-Mail |
Zimmer 237
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |