Hilfen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge

Ziel

Sicherung des Lebensunterhaltes und Absicherung im Krankheitsfall

Wer kann Leistungen erhalten?

Personen, die

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen (= Asylbewerber)
  • wegen des Krieges in ihrem Heimaltland eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
  • eine Duldung besitzen
  • vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist (i.d.R. abgelehnte Asylbewerber)
  • sowie Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personen

Welche Leistungen werden gewährt?

Leistungen zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände

  • Ausstellung eines Krankenscheines pro Quartal für den Hausarzt oder Zahnarzt
  • Ausstellung erfolgt nur durch Anforderung durch den Leistungsberechtigten, Bevollmächtigten oder durch die Arztpraxis grundsätzlich 3 bis 5 Tage vor dem Termin per Mail an christine.himsel@lra-bt.bayern.de mit folgenden Informationen: 
    • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Hilfeempfängers
    • Name und Anschrift der Arztpraxis
    • Termin des geplanten Arztbesuches
    • Grund für die Notwendigkeit einer Behandlung 
  • Falls Facharztbehandlung erforderlich ist, Überweisung durch Hausarzt (Kopie des Krankenscheines ist vom Hausarzt beizufügen)
  • Ausnahmen: Kinderarzt, Frauenarzt, Augenarzt (für diese Ärzte kann ebenfalls ein Schein pro Quartal ausgestellt werden)


Detaillierte Informationen:
Bei der zuständigen Sachbearbeiterin können Antragsunterlagen angefordert und umfangreichere Informationen eingeholt werden.