Hilfen zur Gesundheit

Ziel:
Absicherung im Krankheitsfall und Gesundheitsvorsorge

Wer kann Leistungen erhalten?
Personen, die keinen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz haben

Welchen Leistungen können gewährt werden?
Vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, bei Schwangerschaft und Mutterschaft und bei Sterilisation

Detaillierte Informationen:
Bei der zuständigen Sachbearbeiterin können Antragsunterlagen angefordert und umfangreichere Informationen eingeholt werden.

Kontakt

Frau Wittmann
Leiterin Arbeitsgruppe Soziale Hilfen Widerspruchsstelle, Staatl. Versicherungsamt, Unterhaltsfestsetzung
0921 / 728-540 0921 / 728-88-540 Zimmer 315 E-Mail