Hilfen zur Gesundheit
Ziel:
Absicherung im Krankheitsfall und Gesundheitsvorsorge
Wer kann Leistungen erhalten?
Personen, die keinen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz haben
Welchen Leistungen können gewährt werden?
Vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, bei Schwangerschaft und Mutterschaft und bei Sterilisation
Detaillierte Informationen:
Bei der zuständigen Sachbearbeiterin können Antragsunterlagen angefordert und umfangreichere Informationen eingeholt werden.