Notrufsystem im häuslichen Bereich

Ziel:
Sofortige Hilfe im Notfall, auch wenn das Telefon nicht mehr erreicht werden kann.

Wer kann die Hilfe in Anspruch nehmen?
Ältere, alleinstehende, kranke und behinderte Menschen mit Wohnsitz im Landkreis Bayreuth, bei denen unvorhersehbar und plötzlich ein Zustand der akuten Lebensbedrohung oder Hilflosigkeit auftreten kann. Die Beurteilung erfolgt durch den Amtsarzt.

Wie funktioniert das Notrufsystem?
Es wird in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) angeboten. Der sog. Funkfinger wird als bewegliche „Notfallhilfe“ um den Hals getragen und reagiert auf Knopfdruck oder durch Ziehen einer Schnur. Innerhalb einer Wohnung ist eine mit dem Telefon gekoppelte Teilnehmerstation installiert.
Bei Eingang Notruf ist es der Zentrale des BRK möglich, mit dem Teilnehmer eine Sprechverbindung herzustellen. Der Mitarbeiter der Notrufzentrale veranlasst die notwendige Hilfeleistung. Die Sicherheit der Hilfe im Notfall hilft den Teilnehmern, ihr Leben in bisheriger vertrauter Umgebung weiter zu meistern.

Antragstellung:
Das untenstehende Antragsformular auf Übernahme der Kosten für das Hausnotruf-System ist an das Landratsamt Bayreuth zu richten (s. Ansprechpartner).

Einkommensgrenze:
Leistungen werden gewährt, wenn das Einkommen die nachfolgende Einkommensgrenze nicht übersteigt:

  • Grundbetrag nach § 85 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch, 12. Buch: (1.125 €, Stand 01.01.2024), zzgl. Aufschlag von 25 v. H.
  • Angemessene Kosten der Unterkunft (nach Abzug des Wohngeldes) und
  • Familienzuschlag nach § 85 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch, 12. Buch: (395 €, Stand 01.01.2024), je unterhaltsberechtigten Angehörigen


Liegt das Einkommen über der Einkommensgrenze, wird eine Kostenbeteiligung von 50 v. H. des übersteigenden Einkommens zugemutet.

Leistungsumfang:
Übernommen wird de einmalige Anschlussgebühr und die monatliche Teilnehmergebühr, die der Träger des Haus-Notrufsystems fordert.
Bei Teilnehmern, die einen Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch, 11. Buch, haben, wird der Zuschuss der Pflegeversicherung zur Anschlussgebühr und zu den monatlichen Teilnehmergebühren angerechnet.

Wichtig:
Es handelt sich bei der Übernahme der Gebühren für das Hausnotrufsystem nicht um Sozialhilfe, sondern die Leistungen werden aus dem Familienprogramm des Landkreises Bayreuth gewährt. Kinder werden nicht herangezogen, nach evtl. vorhandenem Sparguthaben wird nicht gefragt.