Heranziehung der Angehörigen zum Unterhalt

Wer muss ggf. Unterhalt entrichten?

  • Geschiedene oder getrenntlebende Ehegatten
  • Eltern von minderjährigen Kindern


Wann wird Unterfähigkeit geprüft?

Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beantragen, müssen die Daten zu den unterhaltspflichtigen Angehörigen angeben. Wenn laufende Sozialhilfeleistungen bewilligt werden, erfolgt eine Unterhaltsprüfung.

Wie erfolgt die Unterhaltsprüfung bei den Angehörigen?

Die grundsätzlich zum Unterhalt verpflichteten Personen müssen ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen. Hierzu werden Ihnen entsprechende Formulare zugesandt und diverse Unterlagen angefordert.

Kontakt

Herr Eberhardt
Stellv. Fachbereichsleiter
0921 / 728-252 0921 / 728-88-252 Zimmer 315 E-Mail