Wohnberechtigungsschein
Wer eine staatlich geförderte Wohnung mieten will, benötigt eine Bescheinigung darüber, dass er berechtigt ist, diese Wohnung zu belegen. Maßgeblich hierfür sind die Größe der Wohnung sowie das Einkommen des/der Antragsstellers/in bzw. des Familienhaushalts.
Wir bitten Sie, die Formulare ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Einkommensnachweisen der letzten zwölf Monate (vor dem Monat der Antragstellung) bei uns einzureichen.
Der Vermieter darf Ihnen die Wohnung nur dann überlassen, wenn Sie ihm vor Einzug die Wohnberechtigungsbescheinigung des Landratsamtes Bayreuth vorlegen. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet innerhalb von zwei Wochen, nachdem er Ihnen die Wohnung überlassen hat, dem Landratsamt Bayreuth Ihren Namen mitzuteilen. Der Vermieter begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er Ihnen die freigewordene Wohnung ohne Wohnberechtigungsbescheinigung zum Gebrauch überlässt.
Sobald voraussehbar ist, dass eine öffentlich geförderte und noch gebundene Mietwohnung im Landkreis Bayreuth wieder frei wird, hat der Vermieter dies dem Landratsamt Bayreuth unverzüglich schriftlich (auch eMail) oder telefonisch anzuzeigen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des Freiwerdens der Mietwohnung mitzuteilen.
Notwendige Unterlagen
Für diese Dienstleistung sind amtliche Vordrucke und weitere Unterlagen erforderlich.
Online-Antrag
Formulare
Externe Links
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Böx Sachbearbeiterin |
0921 / 728-347 0921 / 728-88-347 Zimmer 15 E-Mail |
Zimmer 15
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Schulist Fachbereichsleiter - Ausbildungs- u. Wohnraumförderung, Wohngeld, Kostenfreiheit des Schulwegs |
0921 / 728-220 0921 / 728-88-220 Zimmer 18 E-Mail |
Zimmer 18
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Beck Sachbearbeiterin |
0921 / 728-217 0921 / 728-88-217 Zimmer 16 E-Mail |
Zimmer 16
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |