Bezahlung mit SEPA-Lastschriftverfahren
Abfallgebühren können bequem per SEPA-Lastschrifteinzug bezahlt werden. Abbuchungen müssen vom Konto des Grundstückseigentümers erfolgen.
Änderungen der Bankverbindung müssen dem Landratsamt schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls entstehen durch Stornobuchungen und Mahnungen unnötige Kosten.
Das Online-Formular für eine Einzugsermächtigung und ein SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier: