Sperrmüll

Zum Sperrmüll gehören alle nicht mehr verwertbaren Haushaltsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu sperrig für die Restmülltonne sind. Zudem handelt es sich um bewegliche Gegenstände, d.h. sie sind nicht fest mit dem Haus verbunden und werden beim Umzug i.d.R. mitgenommen.

Hinweise

  • Gegenstände, die sowohl aus Holz- als auch aus Metallanteilen bestehen, müssen so gut wie möglich getrennt werden.
  • Brauchbare und gut erhaltene Möbel, Sportgeräte, Spielzeug etc. lieber einem Gebrauchtwarenkaufhaus spenden. 
  • Badewannen, Bauholz, Bauschutt, Deckenverkleidungen, Fenster, Gartenzäune, Gartenhäuser, Geschirr, Laminat, Paletten, Türen, Waschbecken etc. gehören nicht zum Sperrmüll. Bitte folgen Sie dem Link Bau- und Renovierungsabfälle.
  • Glastische, Vitrinen, Glasplatten, Glaseinsätze und Spiegel sind aufgrund der Bruch und Verletzungsgefahr vom Sperrmüll ausgeschlossen und als Flachglas über die Annahmestelle Pegnitz oder die Gewerbemüllsortieranlage Bindlach zu entsorgen. Eine (zerkleinerte) Entsorgung über die Restmülltonne oder Glascontainer ist untersagt!
  • Mit Restmüll gefüllte Kisten oder Säcke zählen ebenfalls nicht zum Sperrmüll und sind über die Restmülltonne oder die Müllumladestation zu entsorgen.
     

Wenn’s schnell gehen muss

Zusätzlich zur kostenlosen Sperrmüllabholung bzw. Sperrmüllselbstanlieferung wird auch ein kostenpflichtiger Express-Sperrmüll für brennbaren und metallischen Sperrmüll, sowie für sperrige Elektroaltgeräte angeboten.

Entstehende Kosten

Die Sperrmüll-Abholung und -Entsorgung ist in den Abfallgebühren enthalten, daher fallen keine weiteren Kosten an.