Windelzuschuss
Der Landkreis Bayreuth bezuschusst als Maßnahme zur Abfallvermeidung den Kauf von Mehrwegwindeln bzw. die Leihgebühr für Leihsysteme mit 25 Prozent der Kosten (max. 100 Euro pro Kind) bei Erfüllung von bestimmten Kriterien und unter Vorlage entsprechender Nachweise.
Grundvoraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz der erziehungsberechtigten Person im Landkreis Bayreuth ist und ein Anschluss an die Abfallentsorgung des Landkreises Bayreuth besteht.
Um den Zuschuss zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, die notwendigen Unterlagen beifügen und an das Landratsamt Bayreuth senden. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Zu beachten ist, dass der Zuschuss für Windelsäcke für Wickelkinder und der Zuschuss für Mehrwegwindeln nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden kann, sondern dass Sie sich für eine Alternative entscheiden müssen.
Notwendige Unterlagen
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kaufbelege für Mehrwegwindeln
Informationen zum Zuschuss von Windelsäcken finden Sie hier.
Online-Dienste
Kontaktpersonen
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Hoffmann Sachbearbeiterin Allgemeine Auskünfte, Sperrmüll, Zuschuss Wickelkinder |
0921 / 728-283 0921 / 728-88-283 Zimmer 205 E-Mail |
Zimmer 205
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Frau Schrörs Sachbearbeiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Zuschuss Inkontinenz |
0921 / 728-402 0921 / 728-88-402 Zimmer 202 E-Mail |
Zimmer 202
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |