Erhebung von Daten über Mitglieder des Kreistags
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen:
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung von Daten über Mitglieder des Kreistags des Landkreises Bayreuth
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
poststelle@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-0
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
datenschutz@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-142
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Mitglied des Kreistags des Landkreises Bayreuth zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse erhoben. Außerdem werden die Daten zur Auszahlung von Entschädigungszahlungen benötigt. Des Weiteren erfolgt eine Veröffentlichung ausgewählter Daten im Rahmen der Zusammenstellung wichtiger kommunalrechtlicher Vorschriften des Landkreises und auf der Homepage des Landkreises (Zusammensetzung des Kreistags, seiner Ausschüsse und Besetzung sonstiger Gremien).
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a, c und e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und der Landkreisordnung (LKrO) verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Kommunen und Behörden im Landkreis Bayreuth (ausgewählte Daten im Rahmen der Zusammenstellung wichtiger kommunalrechtlicher Vorschriften, wie Name, Anschrift, Ausschussbesetzung, Besetzung sonstiger Gremien), Zweckverbände, bei denen der Landkreis Verbandsmitglied ist, im Einzelfall: zuständigkeitshalber beteiligte Fachbereiche des Landratsamtes
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
In Niederschriften über Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse enthaltene personenbezogene Daten werden für die Dauer von 30 Jahren gespeichert.
Daten, für die uns eine Einwilligung zur Verarbeitung vorliegt, speichern wir so lange, wie Sie Mitglied im Kreistag des Landkreises Bayreuth und dessen Ausschüsse sind. Es sei denn, Sie haben Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Laufe Ihrer Amtszeit widersprochen (siehe Punkt 9).
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Bayreuth durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Kreistags- und Ausschusssitzungen sowie für die Auszahlung der Entschädigungszahlungen ist die Bereitstellung Ihrer Daten unabdingbar.