Nachweis von Ausfallzeiten in der Kindestagespflege
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen:
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Nachweis von Ausfallzeiten in der Kindestagespflege
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
poststelle@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-0
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
datenschutz@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-142
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um Ausfallzeiten bei der Gewährung von laufenden Geldleistungen nach § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) berücksichtigen zu können .
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 DSGVO in Verbindung Art. 28 a Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung 10 Jahre gespeichert.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Bayreuth durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Tagespflegevereinbarung. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- bei unterlassener oder fehlerhafter Mitteilung sind zu Unrecht bezogene Geldleistungen zurückzuzahlen.
Kontaktperson
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Lindner Beauftragte für Datenschutz - Informationssicherheit |
0921 / 728-142 0921 / 728-88-142 Zimmer 118a E-Mail |
Zimmer 118a
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |