Wahlen; Durchführung
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen:
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlen (Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtags- und Bezirkswahlen, Kommunalwahlen) und Abstimmungen.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
poststelle@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-0
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
datenschutz@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-142
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden für die Vorbereitung und Abwicklung von Wahlen erhoben.
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz in Verbindung mit
- Europawahl: Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO)
- Bundestagswahl: Bundeswahlgesetz (BWG), Bundeswahlordnung (BWO)
- Landtags- und Bezirkswahl: Landeswahlgesetz (LWG), Bezirkswahlgesetz (BezWG), Landeswahlordnung (LWO)
- Kommunalwahl: Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO)
verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Europawahl: Kreisangehörige Gemeinden, Landeswahlleiter
- Bundestagswahl: Kreisangehörige Gemeinden, Wahlkreisleiter, Landeswahlleiter
- Landtags-/Bezirkswahl: Kreisangehörige Gemeinden, Stimmkreisleiter, Landeswahlleiter Bezirkswahl: Anstelle des Landeswahlleiters tritt der Wahlkreisleiter.
- Kommunalwahl: Kreisangehörige Gemeinden, innerhalb des Landratsamtes an die zuständigen Stellen zur Veröffentlichung der eingereichten und zugelassenen Wahlvorschläge sowie des Wahlergebnisses, Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung sowie an die Regierung von Oberfranken.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Bayreuth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Bayreuth durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Kreistags-/Landratswahl:
Sie sind als Bewerber/in, Beauftragter oder Unterzeichner eines Wahlvorschlags dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 DSVGO, Art. 4 BayDSG i. V. m. Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO).
Wahlvorschläge, die nicht den oben genannten Bestimmungen entsprechen und nicht die erforderlichen personenbezogenen Daten enthalten, leiden unter einem Mangel, der zu einer teilweisen oder ggf. vollständigen Ungültigkeit des Wahlvorschlags führen kann. Als Folge daraus besteht die Gefahr, dass der Wahlvorschlag nicht oder nicht im beabsichtigten Umfang zur Wahl zugelassen werden kann.
Hinweis:
Für Europawahl, Bundestagswahl, Landtags- und Bezirkswahl sind Sie ebenfalls verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
- Europawahl: Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO)
- Bundestagswahl: Bundeswahlgesetz (BWG), Bundeswahlordnung (BWO)
- Landtags- und Bezirkswahl: Landeswahlgesetz (LWG), Bezirkswahlgesetz (BezWG), Landeswahlordnung (LWO)