Zulassung von Fahrzeugen - Fahrzeugabmeldung
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen:
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr oder deren Abmeldung.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
poststelle@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-0
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
datenschutz@lra-bt.bayern.de
Tel. (0921) 728-142
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden dafür erhoben, um Ihr Fahrzeug zuzulassen oder abzumelden oder eine Fahrzeugzulassung vorzubereiten.
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 DSGVO in Verbindung mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Fahrzeugzulassungsordnung (FZV), dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), des Bayer. Kostengesetzes (BayKG) und Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt) verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Kraftfahrtbundesamt (§ 33 FZV), Versicherungen (§ 35 FZV), Hauptzollamt (§ 36 FZV), andere Zulassungsstellen (§ 34 FZV), Finanzverwaltung (§ 6 a Abs. 8 StVG i. V. m. Art. 14 Abs. 4 KG), Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes (§ 37 FZV)
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Bayreuth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 45 FZV für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Bayreuth durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Das Landratsamt Bayreuth benötigt Ihre Daten, um die Zulassung/Abmeldung vornehmen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Fahrzeug nicht zugelassen bzw. abgemeldet werden.
Sollten Sie noch Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden (Kontaktdaten siehe oben).
Kontaktperson
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Lindner Beauftragte für Datenschutz - Informationssicherheit |
0921 / 728-142 0921 / 728-88-142 Zimmer 118a E-Mail |
Zimmer 118a
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |