11.05.2021

Lockerungen: Der Landkreis Bayreuth liegt seit sieben Tagen unter der Inzidenz von 100

Außengastronomie, Sport, Theater-, Konzert- und Kinobesuche unter bestimmten Bedingungen ab Mittwoch möglich.

Der Landkreis Bayreuth hat am 11.05.2021 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Das Landratsamt Bayreuth hat daraufhin umgehend das Einvernehmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu weiteren Öffnungsschritten nach § 27 der 12. BayIfSMV eingeholt. Nachdem das Einvernehmen bereits am Dienstagabend erteilt wurde und die dementsprechende öffentliche Bekanntmachung umgehen erfolgt ist, gelten die nachfolgenden Öffnungen bereits ab Mittwoch, den 12. Mai 2021:

  1. Die Außengastronomie kann für Besucher mit vorheriger Terminbuchung geöffnet werden. Der Betreiber hat gemäß § 2 der 12. BayIfSMV die Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung durchzuführen.
    Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch, benötigt jeder Gast den Nachweis eines negativen Coronatests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.
  2. Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos können geöffnet werden. Voraussetzung für die Besucherinnen und Besucher hierfür ist ebenfalls der Nachweis eines negativen Coronatests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.
  3. Die Ausübung von kontaktfreiem Sport ist nun auch im Innenbereich erlaubt. Die Ausübung von Kontaktsport darf nur unter freiem Himmel erfolgen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis eines negativen Coronatests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.

 

Hinweis:
Die jeweiligen Voraussetzungen und hygienischen Vorgaben sind der 12. BayIfSMV in ihrer aktuellen Fassung zu entnehmen.

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