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Allgemeinverfügung des Landratsamts Bayreuth

Vom

Abkochanordnung für die Gemeinde Speichersdorf

Das Wasser aus der Trinkwasserversorgungsanlage der im Gemeindebereich Speichersdorf gelegenen Ortsteile darf ab dem 28. Oktober 2026 nur noch in abgekochtem Zustand als Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden. Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Ausgenommen sind die Ortsteile Brüderes, Teufelhammer und Beerhof.

Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. zum Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.

Diese Allgemeinverfügung kann im Landratsamt als öffentlicher Aushang eingesehen werden.

Die Thematik ist in Speichersdorf bereits bekannt und auf den Kanälen der Gemeinde zu finden.
 

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