Das Landratsamt Bayreuth erinnert daran, dass Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für das Schuljahr 2025/26 spätestens am 31. Oktober 2026 beim Landratsamt Bayreuth eingegangen sein müssen. Dies gilt auch für noch nicht eingereichte Anträge auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeugs. Bei dem Termin handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Entscheidend ist der Eingang beim Landratsamt und nicht das Datum der Absendung.
Eine nachträgliche Erstattung kommt insbesondere für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe 11 sowie an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen mit Teilzeitunterricht in Betracht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die nächstgelegene Schule besucht wird und die zumutbare kürzeste Schulwegstrecke in einer Richtung mehr als drei Kilometer beträgt. Erstattet werden die notwendigen Fahrtkosten höchstens bis zur Höhe des günstigsten verfügbaren Tarifs des öffentlichen Personennahverkehrs. Die gesetzliche Eigenbeteiligung beträgt 320 Euro je Schülerin oder Schüler und Schuljahr beziehungsweise höchstens 490 Euro je Familie und Schuljahr. Ohne Abzug der Belastungsgrenze kann eine Erstattung insbesondere erfolgen, wenn für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezogen wird oder ein Anspruch auf Bürgergeld beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.
Wurde für den gesamten Schulweg oder für Teilstrecken ein privates Kraftfahrzeug eingesetzt, ist für eine Erstattung grundsätzlich eine besondere Prüfung und Anerkennung erforderlich. Eine Anerkennung kann beispielsweise erfolgen, wenn keine geeignete öffentliche Verkehrsverbindung besteht oder durch die Pkw-Nutzung an mindestens drei Wochentagen jeweils mehr als zwei Stunden eingespart werden.
Wer für das Schuljahr 2025/2026 noch keinen Anerkennungsantrag gestellt hat, muss diesen ebenfalls bis spätestens 31. Oktober 2026 einreichen. Die Anerkennung allein führt noch nicht zur Auszahlung. Die entstandenen Fahrtkosten müssen zusätzlich mit dem dafür vorgesehenen Antrag abgerechnet werden.
Antragstellung und weitere Informationen
Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und von der Schule bestätigt sein. Erforderliche Fahrkarten, Rechnungen, Zahlungsnachweise und sonstige Nachweise sind beizufügen. Eine reine Bestellbestätigung für ein Ticket reicht nicht aus. Antragsformulare und ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite des Landkreises Bayreuth unter folgendem Link: https://www.landkreis-bayreuth.de/buergerservice/soziales/kostenfreiheit-des-schulweges
Unter der Rubrik „Informationen“ steht außerdem ein ausführliches Infoblatt bereit, in dem die Voraussetzungen und benötigten Nachweise näher erläutert werden. Die Unterlagen sind einzureichen beim Landratsamt Bayreuth, FB 31 – Schulwegkostenfreiheit, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth.
Für Rückfragen unter schulwegkostenfreiheit@lra-bt.bayern.de sowie telefonisch unter 0921 728-223 oder 0921 728-539.