Nahverkehr/ÖPNV

Fifty-Fifty-Taxi

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Für Nutzer des Fifty-Fifty-Taxis im Landkreis gilt ab Juli eine Altersbeschränkung bis 28 Jahre.

Ab Juli gilt für die Nutzung des Fifty-Fifty-Taxis eine Altersbeschränkung bis 28 Jahre: Für alle Bewohner und Bewohnerinnen des Landkreises Bayreuth bis zum Alter von 28 Jahren ist es am Wochenende möglich, im Landkreis Bayreuth mit dem Fifty-Fifty-Taxi kostengünstig vor und nach Abendveranstaltungen mit dem Taxi zu fahren. 

Alle Informationen rund um das Fifty-Fifty-Taxi gibt es auf der Homepage des Landkreises unter diesem Link: 
Fifty-Fifty Taxi | Landkreis Bayreuth

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