Schule und Beruf

Infos zum Thema Schulwegkostenfreiheit

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Anträge müssen bis 31. Oktober 2025 eingehen

Schülerinnen und Schüler in Vollzeit ab der Jahrgangs­stufe 11 und Berufsschülerinnen und Berufsschüler im Teilzeitunter­richt aus dem Landkreis Bayreuth, denen zusätzlich Kosten für die Fahrt zur Schule entstehen, erhalten nachträglich auf Antrag die Fahrtkosten erstattet, die eine Familienbelastungsgrenze von 490,-- Euro (bei Antragstellung für zwei Kinder) bzw. die eine Belastungsgrenze von 320,-- Euro (bei Antragstellung für ein Kind) übersteigen. 

Die Erstattungsanträge für das Schuljahr 2024/2025 müssen spätestens am 31. Oktober 2025 beim Landratsamt Bayreuth eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr.

Bei der Fahrtkostenerstattung können nur die kosten­günstigsten Fahrkarten wie zum Beispiel das 365-Euro-Ticket, das vergünstigte D-Ticket (in Ausnahmefällen) oder bei Teilzeitunterricht die Nutzung der Bahncard berücksichtigt werden. Beim Kauf einer Fahrkarte im ABO-Verfahren ist der Nachweis über die bezahlten Gesamt­kosten beizufügen.

Die vollen Fahrtkosten ohne Abzug der genannten Familienbelastung werden ersetzt, wenn ein Un­terhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht oder der/die Unterhaltsleistende bzw. der Schüler/die Schülerin Anspruch auf Hilfe zum Lebensunter­halt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. auf Bürgergeld nach § 19 Abs.1 SGB II hat. Entsprechende Nachweise (vom August 2024) sind mit dem Erstattungsantrag vor­zulegen. 

Anträge auf Anerkennung der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg sollten grundsätzlich am Beginn des Schuljahres beim Landratsamt gestellt werden, damit vorab geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Er­stattung der Fahrtkosten besteht. Im Falle einer Anerkennung erhalten die Antragstellenden ein besonderes Abrechnungsformular. 

Die sonstigen Formulare zum Thema sind über das Internet unter  www.landkreis-bayreuth.de/schulweg (Formulare, Merkblätter u. Links) oder durch den Scan des QR-Codes abrufbar.

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