In Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken und dem Landkreis Kulmbach, Bayreuth und Bamberg organisiert Annekatrin Tauer, Stabsstelle Gleichstellung, Gesundheitsregion plus, Integrierte Sozialraumplanung am Mittwoch, den 15. Juli 2026, von 9 bis 16 Uhr eine kostenfreie Schulung für alle aus den Landkreisen Kulmbach, Bayreuth und Bamberg, die Menschen mit einem Pflegegrad in ihrer Häuslichkeit unterstützen und mit der Pflegekasse eine Aufwandsentschädigung abrechnen möchten.
Schulungsort ist der Große Sitzungssaal im Landratsamt Kulmbach in der Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach. Die Referentinnen der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken, Kerstin Hofmann und Ute Hopperdietzel, vermitteln alle relevanten Grundlagen, um als sogenannte ehrenamtlich tätige Einzelperson tätig werden zu können.
Immer wieder stehen Menschen mit Pflegegrad und deren An- und Zugehörige vor der Schwierigkeit, hauswirtschaftliche Unterstützung oder Hilfe bei Alltagstätigkeiten zu erhalten. Dazu zählen beispielsweise das Einkaufen, die Wohnungsreinigung, die Begleitung zu Terminen und vieles mehr. Da professionelle Dienste oft nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, können bestimmte Familienangehörige, Nachbarn oder Bekannte die genannten Aufgaben übernehmen. Die Helfenden erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, die über den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat mit der Pflegekasse abgerechnet werden kann.
Voraussetzung für die Tätigkeit als ehrenamtlich tätige Einzelperson ist die Teilnahme an der Schulung und die Registrierung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken.
Im Rahmen der Schulung werden Grundlagen zur Unterstützung von Menschen mit Pflegegrad in der Häuslichkeit vermittelt, beispielsweise zum Umgang mit Hilfsmitteln, Notfallhandeln und Demenz. Zudem geben die Referentinnen wertvolle Anregungen zur Kommunikation und Unterstützung bei der Haushaltsführung.
Ehrenamtlich tätige Einzelperson, die An- imd Zugehörige unterstützen möchten, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Voraussetzung ist ein Mindestalter von 16 Jahren.
- Es darf keine Verwandtschaft oder Verschwägerung mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Grad vorliegen.
- Betreuungsperson und zu betreuende Person dürfen nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.
- Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nötig.
- Die Unterstützungsperson kann bis zu drei Personen im Monat betreuen; die Betreuung von zwei Personen kann steuerfrei erfolgen).
Weist die unterstützende Person eine einjährige Ausbildung oder eine zweijährige Berufserfahrung in den Bereichen Soziales, Hauswirtschaft, Pflege oder Gesundheit nach, ist die Teilnahme an der Schulung nicht erforderlich und eine Registrierung sofort möglich.
Nähere Informationen hält die Homepage Einzelperson-Bayern bereit.
Die Anmeldung zur Schulung sollte bis spätestens zum 10. Juli 2026 digital auf der Homepage des Landkreises Kulmbach erfolgen.
Bei Rückfragen steht Frau Ute Hopperdietzel von der Fachstelle Demenz und Pflege Oberfranken zur Verfügung: Telefon: 09281 57 500; E-Mail: hopperdietzel@demenz-pflege-oberfranken.de