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Zivil- und Katastrophenschutz:

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Bundesweiter Warntag am 11. September 2025

Am Donnerstag, 11. September 2025, gegen 11 Uhr findet der bundesweit einheitliche Warntag zur Warnung der Bevölkerung im Zivil- und Katastrophenschutz statt. Ziel des Warntages ist es, die Funktion und den Ablauf einer amtlichen Warnung vor Gefahren zu üben und in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.

Gegen 11 Uhr löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine zentrale Warnmeldung in der Warnstufe 1 für das gesamte Bundesgebiet über Warn-Apps sowie den Mobilfunkdienst Cell Broadcast über MoWaS aus. Im Landkreis Bayreuth werden auch die Feuerwehrsirenen gegen 11 Uhr in den folgenden Gemeindebereichen einen einheitlichen Warnton zur Bevölkerungswarnung abgeben: 

  • Gemeinde Ahorntal

  • Gemeinde Aufseß

  • Stadt Bad Berneck

  • Stadt Betzenstein

  • Gemeinde Bindlach

  • Gemeinde Eckersdorf

  • Gemeinde Emtmannsberg

  • Gemeinde Fichtelberg

  • Gemeinde Gesees

  • Gemeinde Glashütten

  • Stadt Goldkronach

  • Gemeinde Heinersreuth

  • Stadt Hollfeld

  • Gemeinde Hummeltal

  • Gemeinde Kirchenpingarten

  • Gemeinde Mistelbach

  • Gemeinde Mistelgau

  • Stadt Pegnitz

  • Gemeinde Plankenfels

  • Markt Plech

  • Stadt Pottenstein

  • Gemeinde Seybothenreuth

  • Gemeinde Speichersdorf

  • Stadt Waischenfeld

  • Markt Weidenberg

Die Alarmierung über die Feuerwehrsirenen erfolgt einheitlich durch die Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach. Zudem werden Probewarnungen in folgenden Orten im Landkreis Bayreuth mit einer mobilen Sirene durchgeführt:

  • Breitenlesau-Siegritzberg

  • Hummeltal

  • Schnabelwaid

  • Unterlind

Am 11. September 2025 um 11:45 Uhr sendet die Nationale Warnzentrale des BBK dann eine Entwarnung für das gesamte Bundesgebiet. Hierbei werden alle Warnmultiplikatoren und -mittel der Ausgangsmeldung angesprochen. In Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung.

Parallel hierzu löst die Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach zeitgleich eine regionale Sirenen-Entwarnung für ihren Zuständigkeitsbereich aus.

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