01.03.2021

Geflügelpest

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet werden aufgehoben

Das Landratsamt Bayreuth gibt hiermit bekannt, dass der aufgrund des Geflügelpestausbruches in Pottenstein angeordnete Sperrbezirk wie auch das Beobachtungsgebiet mit Wirkung zum 2. März 2021 aufgehoben werden. Damit dürfen auch Eier aus diesen Gebieten wieder abgegeben werden.

Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Geflügelpestgeschehens sowohl bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel gilt jedoch weiterhin die Aufstallpflicht in Stadt und Landkreis Bayreuth. Die Aufstallpflicht bedeutet allerdings nicht, dass alle Tiere in einem festen Stall eingesperrt werden müssen. Auch eine vor Wildvögeln geschützte Unterbringung im Außenbereich ist möglich, sodass die Tiere weiterhin in den Genuss von Tageslicht und Freiluft kommen können. Eine solche Schutzvorrichtung muss seitlich etwa durch einen engmaschigen Draht gegen ein Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Nach oben hin muss etwa durch die Abdeckung mit einer Plane verhindert werden, dass Vogelkot hereinfallen kann. Wichtig sind auch weitere strenge Hygienemaßnahmen wie Schuhwerk und Schutzkleidung, die nur im geschützten Geflügelbereich getragen werden, und regelmäßiges Händewaschen. Dazu gehören auch Futter- und Einstreulager, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, und das Tränken mit Leitungswasser. Auf keinen Fall ist hier Oberflächen- oder Bachwasser zu verwenden.

Dr. Iris Fuchs, Fachbereichsleiterin für Veterinärwesen und Verbraucherschutz am Landratsamt Bayreuth, sagt dazu: „Mit der Maßnahme, dass Geflügel weiterhin ‚unter Dach‘ gehalten werden muss, schützt nicht nur der einzelne Geflügelhalter seinen Bestand vor einem Geflügelpestausbruch und damit auch vor einer damit verbundenen Tötung, sondern er schützt auch alle Geflügelhalter in seinem Umkreis, da bei weiteren Geflügelpestausbrüchen erneut Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete angeordnet werden müssten. Die Nichteinhaltung der Aufstallpflicht kann somit für einen Geflügelhalter sehr teuer werden.“

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