02.02.2021

Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis und in der Stadt Bayreuth

Die Abgabe von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und anderen von Federwild stammenden sonstigen Erzeugnissen aus betroffenen Geflügelhaltungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet ist verboten.

Für alle Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Fasanen gilt die Aufstallungspflicht. Das Geflügel ist entweder in einem geschlossenen Stall oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Dies bedeutet, jegliche offene (Auslauf-)Fläche muss wie beschrieben geschützt sein.

Die festgelegten Gebiete des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes sind in der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bayreuth auf der Homepage unter folgendem Link nachzulesen:
https://www.landkreis-bayreuth.de/media/9095/allgemeinverfuegung-sperrbezirk-und-beobachtungsgebiet.pdf   

Weitere umfassende Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Landratsamts unter diesem Link:
https://www.landkreis-bayreuth.de/buerger-service/gesundheit-und-verbraucher/veterinaerwesen/tierseuchen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

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