29.05.2021

Ab dem 31. Mai 2021

Lockerung der Kontaktbeschränkung im Landkreis Bayreuth

Der Landkreis Bayreuth hat am 29. Mai 2021 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tage-Inzidenzwert von 35 unterschritten. Gemäß § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV gilt daher ab dem 31. Mai 2021, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände erlaubt ist. Die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen darf dabei nicht überschritten werden.

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