Betreuer werden

Der ehrenamtliche Betreuer

  • häufig Familienangehörige oder Vertrauenspersonen des Betroffenen. 
  • Ehrenamtliche Betreuer können nach Ablauf eines Betreuungsjahres die Aufwandspauschale in Höhe von 425 € beim Betreuungsgericht als finanziellen Ausgleich beantragen.
  • Mindestmaß an formalen und persönlichen Anforderungen: Volljährigkeit, Auszug aus Schuldnerverzeichnis, behördliches Führungszeugnis. 
  • Möchten Sie sich ehrenamtlich engagieren und für Betroffene außerhalb der Familie eine Betreuung führen, schicken Sie uns ihre Bewerbung mit Lichtbild und Lebenslauf. Bei Fragen vorab stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
    Ansprechpartner: Frau Eckert 0921 728234.
  • Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Justizministeriums.
     

Der Weg zum Berufsbetreuer

  • Berufsbetreuer arbeiten auf selbständiger Basis. 
  • Voraussetzung für ihre Zulassung ist die Registrierung bei der Betreuungsbehörde ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes. 
  • Der Landkreis sucht neue Berufsbetreuer. Bei Fragen zum Registrierungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Schobert 0921 728551, bei sonstigen Fragen an Frau Eckert 0921 728234.