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  • Streckenliste; Schalenwild, sonstige Wildarten

Streckenliste; Schalenwild, sonstige Wildarten

Streckenliste

Streckenliste A (Schalenwild) und B (sonstige Wildarten)

11 %
22 %
33 %
44 %
55 %
66 %
77 %
88 %
100 %

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

  • keine

Datenschutzrechtliche Hinweise:

  • Die datenschutzrechtlichen Hinweise zu dieser Dienstleistung finden Sie hier.
  • Name und Anschrift des Revierinhabers werden sowohl für Zwecke der unteren Jagdbehörde als auch - in deren Auftrag - für Zwecke der Veterinärverwaltung (z. B. Tierseuchenbekämpfung, Überprüfung der Hygienevorschriften usw.) im Zusammenhang mit den nachfolgend ausschließlich im Auftrag der Veterinärverwaltung abgefragten Informationen erhoben.

Kosten:

  • keine

Unterschrift:

  • Persönlich oder digital möglich

Zusätzliche Informationen:

Weitere Informationen zum Jagdwesen finden Sie hier.

 

Der Nachweis über den getätigten Abschuss/Fang ist vom Revierinhaber* durch die Streckenliste zu erbringen. Sie ist in die Liste A und B unterteilt. In die Streckenliste ist auch alles sonst verendet aufgefundene Wild, beim Schalenwild jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen. Die Eintragungen in die Liste A sind innerhalb einer Woche, in die Liste B vor Ablauf des Jagdjahres vorzunehmen.


Über erlegtes oder verendet aufgefundenes Rotwild ist außerdem innerhalb einer Woche eine Abschussmeldung nach Maßgabe der unteren Jagdbehörde zu erstatten.

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das Landratsamt Bayreuth.

Angaben zum Revier

Ausfüllhinweise: 

  • Bitte erfassen Sie den Tag des Abschusses, bei Fallwild den Tag des Auffindens als Datum 
  • Rehkitze vor dem 01.09. des Jagdjahres müssen nicht erfasst werden.
  • Das Gewicht bei Trophäenträgern ist ohne Haut oder Trophäe anzugeben.
  • Die Gewichtangabe entfällt, wenn Wildbret nicht verwertbar ist (z.B. Fallwild).
  • In die zusätzlichen Bemerkungen tragen Sie z.B. Angaben über Erlegung eines kranken Wildes außerhalb der Jagdzeit oder über den Abschussplan hinaus bzw. die Art des Fallwildes (Straßenverkehr, Eisenbahn, etc.) ein.
Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer

Die nachfolgenden Angaben stehen im Zusammenhang mit der Registrierungspflilcht als Lebensmittelunternehmer (für die Veterinärverwaltung):

Sofern Sie Ihr erlegtes Wild ausschließlich in der Decke/Federkleid in kleinen Mengen und nur an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsunternehmer (z.B. Gaststätten) abgeben, entfallen für Sie die folgenden Angaben. Ansonsten kreuzen Sie bitte die auf Sie zutreffenden Punkte an:

Erläuterung:
Jäger, die ihr erlegtes Wild als Primärerzeugnis (d.h. in der Decke/im Federkleid) in kleinen Mengen nur an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsunternehmer (z.B. Gaststätten) zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben, unterliegen nicht den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und 853/2004. Sie bedürfen in diesem Zusammenhang nicht der Registrierung als Lebensmittelunternehmer.

Bitte beachten:
Werden über die o.a. registrierungspflichtigen Tatbestände hinaus zusätzliche Tätigkeiten ausgeführt, kann eine Zulassung als Wildbearbeitungsbetrieb erforderlich sein. Nähere Informationen, ob Ihre Tätigkeit der Zulassungspflicht unterliegt oder ob eine Registrierung ausreicht, erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, Abteilung Veterinärwesen (Veterinäramt).

Hinweis:
Mir ist bekannt, dass ich nicht verpflichtet bin, die Angaben im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer auszufüllen. Es steht mir vielmehr frei, der Meldepflicht nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene unmittelbar in anderer Form bei der Kreisverwaltungsbehörde nachzukommen. Mit ist außerdem bekannt, dass ich neben der Registrierung als Lebensmittelunternehmer auch die Rückverfolgbarkeit des Wildes gem. Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sicherzustellen habe.

 

Streckenliste A - Rehwild

Hinweis:
Kitze vor dem 01.09. jedes Jagdjahres dürfen nicht angegeben werden.

Zusammenfassung Rehwild
Streckenliste A - Schwarzwild

Tag des Abschusses
bei Fallwild Auffindungstag

Das Gewicht bei Trophäenträgern ist ohne Haut oder Trophäe anzugeben. Gewichtangabe entfällt, wenn Wildbret nicht verwertbar ist (z.B. Fallwild).

z.B. Angaben über:
Erlegung kranken Wildes außerhalb der Jagdzeit oder über den Abschussplan hinaus;
Art des Fallwildes (Straßenverkehr, Eisenbahn, etc.)

 

Zusammenfassung Schwarzwild
Streckenliste A - Rotwild

Tag des Abschusses
bei Fallwild Auffindungstag

Das Gewicht bei Trophäenträgern ist ohne Haut oder Trophäe anzugeben. Gewichtangabe entfällt, wenn Wildbret nicht verwertbar ist (z.B. Fallwild).

z.B. Angaben über:
Erlegung kranken Wildes außerhalb der Jagdzeit oder über den Abschussplan hinaus;
Art des Fallwildes (Straßenverkehr, Eisenbahn, etc.)

 

Zusammenfassung Rotwild
Streckenliste A - Damwild

Tag des Abschusses
bei Fallwild Auffindungstag

Das Gewicht bei Trophäenträgern ist ohne Haut oder Trophäe anzugeben. Gewichtangabe entfällt, wenn Wildbret nicht verwertbar ist (z.B. Fallwild).

z.B. Angaben über:
Erlegung kranken Wildes außerhalb der Jagdzeit oder über den Abschussplan hinaus;
Art des Fallwildes (Straßenverkehr, Eisenbahn, etc.)

 

Zusammenfassung Damwild
Streckenliste B - Sonstige Wildarten

z.B. Bezeichnung der sonstigen Wildarten, Lebendfang

Weitere Angaben
E-Mail-Einverständniserklärung
Eindeutige Online-Authentifizierung
Einreichung des Dokumentes an das Landratsamt Bayreuth
Unterschrift ist nicht erforderlich
Virtuelle Unterschrift ist erforderlich

Bitte unterschreiben Sie hier am Bildschirm, ggf. mit der Maus.

Persönliche Unterschrift ist erforderlich

Bitte unterschreiben Sie hier am Bildschirm, ggf. mit der Maus.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.
Die datenschutzrechtlichen Hinweise bzw. das Impressum finden Sie hier.

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