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Benötigte Unterlagen für die Einreichung:
Datenschutzrechtliche Hinweise:
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Unterschrift:
Zusätzliche Informationen:
Weitere Informationen zum Jagdwesen finden Sie hier.
Der Nachweis über den getätigten Abschuss/Fang ist vom Revierinhaber* durch die Streckenliste zu erbringen. Sie ist in die Liste A und B unterteilt. In die Streckenliste ist auch alles sonst verendet aufgefundene Wild, beim Schalenwild jedoch mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen, im ersten Lebensjahr stehenden Jungwildes einzutragen. Die Eintragungen in die Liste A sind innerhalb einer Woche, in die Liste B vor Ablauf des Jagdjahres vorzunehmen.
Über erlegtes oder verendet aufgefundenes Rotwild ist außerdem innerhalb einer Woche eine Abschussmeldung nach Maßgabe der unteren Jagdbehörde zu erstatten.
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das Landratsamt Bayreuth.
Ausfüllhinweise:
Die nachfolgenden Angaben stehen im Zusammenhang mit der Registrierungspflilcht als Lebensmittelunternehmer (für die Veterinärverwaltung):
Sofern Sie Ihr erlegtes Wild ausschließlich in der Decke/Federkleid in kleinen Mengen und nur an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsunternehmer (z.B. Gaststätten) abgeben, entfallen für Sie die folgenden Angaben. Ansonsten kreuzen Sie bitte die auf Sie zutreffenden Punkte an:
Erläuterung: Jäger, die ihr erlegtes Wild als Primärerzeugnis (d.h. in der Decke/im Federkleid) in kleinen Mengen nur an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsunternehmer (z.B. Gaststätten) zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben, unterliegen nicht den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und 853/2004. Sie bedürfen in diesem Zusammenhang nicht der Registrierung als Lebensmittelunternehmer. Bitte beachten: Werden über die o.a. registrierungspflichtigen Tatbestände hinaus zusätzliche Tätigkeiten ausgeführt, kann eine Zulassung als Wildbearbeitungsbetrieb erforderlich sein. Nähere Informationen, ob Ihre Tätigkeit der Zulassungspflicht unterliegt oder ob eine Registrierung ausreicht, erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, Abteilung Veterinärwesen (Veterinäramt). Hinweis: Mir ist bekannt, dass ich nicht verpflichtet bin, die Angaben im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer auszufüllen. Es steht mir vielmehr frei, der Meldepflicht nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene unmittelbar in anderer Form bei der Kreisverwaltungsbehörde nachzukommen. Mit ist außerdem bekannt, dass ich neben der Registrierung als Lebensmittelunternehmer auch die Rückverfolgbarkeit des Wildes gem. Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sicherzustellen habe.
Hinweis: Kitze vor dem 01.09. jedes Jagdjahres dürfen nicht angegeben werden.
Tag des Abschusses bei Fallwild Auffindungstag
Das Gewicht bei Trophäenträgern ist ohne Haut oder Trophäe anzugeben. Gewichtangabe entfällt, wenn Wildbret nicht verwertbar ist (z.B. Fallwild).
z.B. Angaben über: Erlegung kranken Wildes außerhalb der Jagdzeit oder über den Abschussplan hinaus; Art des Fallwildes (Straßenverkehr, Eisenbahn, etc.)
z.B. Bezeichnung der sonstigen Wildarten, Lebendfang
Bitte unterschreiben Sie hier am Bildschirm, ggf. mit der Maus.