Bauleitplanung

Aufgabe des Landratsamtes

Aufgabe des Landratsamtes ist die Beratung und Unterstützung der Gemeinde bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Das Landratsamt überwacht ferner die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. In bestimmten Fällen sind Flächennutzungspläne und Bebauungspläne bzw. deren Änderung durch das Landratsamt zu genehmigen.

Innerhalb dieser Rahmenbedingungen liegt die Bauleitplanung ausschließlich in der Planungshoheit der Gemeinde.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Bei Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen ist die Öffentlichkeit zunächst im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und später im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu beteiligen. Damit wird allen Bürgern die Möglichkeit gewährt, Bedenken, Anregungen und Einwände vorzubringen, mit denen sich anschließend die Gemeinde auseinandersetzen muss.

Bei „einfachen“ Änderungen bzw. Ergänzungen eines Bebauungsplanes oder Flächennutzungsplanes (sowie in weiteren Einzelfällen) kann die Gemeinde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung entfallen lassen und/oder die Auslegung durch eine direkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ersetzen.