Negativatteste

Sind oder waren die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet und besteht kein gemeinsames Sorgerecht, kann die Mutter vom Jugendamt eine schriftliche Auskunft darüber verlangen (Negativattest). Diese Bestätigung dient ihr im Rechtsverkehr als Nachweis dafür, dass sie allein sorgeberechtigt ist.

Die Mutter hat das Geburtsdatum, den Geburtsort des Kindes und den Namen, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, anzugeben. Örtlich zuständig für die Erteilung der Auskunft ist das Jugendamt, in dessen Bereich die Mutter Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
 

Kontakt

Bayer
Leiterin Arbeitsgruppe Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Plech, Pottenstein, Prebitz, Weidenberg
0921 / 728-181 0921 / 728-88-181 Zimmer 30 E-Mail
Huber
Sachbearbeiter/in Ahorntal, Bindlach, Haag, Pegnitz
0921 / 728-175 0921 / 728-88-175 Zimmer 30 E-Mail
Knöppler-Popp
Sachbearbeiter/in Aufseß, Bad Berneck, Betzenstein, Bischofsgrün, Creußen, Fichtelberg, Gefrees, Goldkronach, Heinersreuth, Hollfeld, Mehlmeisel, Plankenfels, Schnabelwaid, Warmensteinach
0921 / 728-125 0921 / 728-88-125 Zimmer 31 E-Mail
Löhr
Sachbearbeiter/in Eckersdorf, Gesees, Glashütten, Hummeltal, Mistelbach, Mistelgau, Seybothenreuth, Speichersdorf, Waischenfeld
0921 / 728-183 0921 / 728-88-183 Zimmer 31 E-Mail
Keller
Fachbereichsleiterin Verwaltung
0921 / 728-169 0921 / 728-88-169 Zimmer 146 E-Mail