Unterhaltsvorschuss

Ein alleinerziehender Elternteil kann für sein minderjähriges Kind beim Jugendamt Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen, sofern der andere Elternteil keinen bzw. keinen ausreichenden Unterhalt zahlt.
Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss bestehen nicht, wenn der antragstellende Elternteil sich weigert, erforderliche Auskünfte zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft und auch des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab dem 01.01.2025

  • für Kinder von bis zu fünf Jahren: 227 Euro monatlich
  • für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 299 Euro monatlich
  • für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 394 Euro monatlich
     

Ab dem 1. Juli 2017 haben auch Kinder von 12 bis 17 Jahren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

Für Kinder unter 12 Jahren bleibt das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich.
Unterhaltsvorschuss wird seit dem 1. Juli 2017 ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.

Unterhaltsvorschuss wird im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten vom anderen, unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert.

Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt durch die Staatsoberkasse Landshut.
 

Die Antragsabgabe sollte nur persönlich erfolgen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter den genannten Telefonnummern ist zwingend erforderlich und erspart Ihnen unnötig lange Wartezeiten.

Kontakt

Frau Müller
Unterhaltsvorschuss Buchstabe A - G
0921 / 728-503 0921 / 728-88-503 Zimmer 39 E-Mail
Frau Schäffler
Unterhaltsvorschuss Buchstabe H - Ko
0921 / 728-178 0921 / 728-88-178 Zimmer 29 E-Mail
Frau Maisel
Unterhaltsvorschuss Buchstabe Kö - Q
0921 / 728-502 0921 / 728-88-502 Zimmer 29 E-Mail
Frau Schmidt
Unterhaltsvorschuss R-Z
0921 / 728-177 0921 / 728-88-177 Zimmer 39 E-Mail
Frau Keller
Fachbereichsleiterin Verwaltung
0921 / 728-169 0921 / 728-88-169 Zimmer 146 E-Mail
Frau Bayer
Leiterin Arbeitsgruppe Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss
0921 / 728-181 0921 / 728-88-181 Zimmer 30 E-Mail