Haushalte der Kommunen

Die Gemeinden haben jährlich eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu erlassen. Hierin werden alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und benötigten Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind verbindliche Grundlage für die Haushaushaltswirtschaft der Kommune im jeweiligen Haushaltsjahr. Der Haushalt muss in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.

In der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Verpflichtungsermächtigungen sind genehmigungspflichtig, wenn in den Jahren, zu deren Lasten sie gehen, Kredite geplant sind.

Kontakt

Frau Bursian
Stellv. Fachbereichsleiterin
0921 / 728-280 0921 / 728-88-554 Zimmer 226 E-Mail
Frau Röder
Sachbearbeiterin
0921 / 728-300 0921 / 728-88-300 Zimmer 228 E-Mail
Frau Wildenauer
Sachbearbeiterin
0921 / 728-298 0921 / 728-88-298 Zimmer 228 E-Mail