Rechtsaufsicht

Das Landratsamt Bayreuth ist Rechtsaufsichtsbehörde über

  • die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden,
  • die Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis und
  • die im Landkreis ansässigen Zweckverbände, wenn an diesen nur kreisangehörige Gemeinden beteiligt sind.
     

Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt insbesondere darin, die kommunalen Körperschaften

  • bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten, zu fördern und zu schützen,
  • die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe zu stärken sowie
  • rechtswidriges Handeln und pflichtwidriges Unterlassen nötigenfalls zu beanstanden und zu korrigieren.


Außenstehende Dritte, insbesondere auch Bürger, haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf aufsichtliche Maßnahmen und die Beteiligung an solchen Verfahren.

Kontakt

Frau Hupfer
Fachbereichsleiterin
0921 / 728-297 0921 / 728-88-297 Zimmer 226 E-Mail