Elektroaltgeräte

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist der Landkreis Bayreuth für die Sammlung der in seinem Gebiet anfallenden Elektroaltgeräte zuständig. Diese Regelung gilt für alle Geräte, die in Privathaushalten anfallen sowie für gleichartige gewerbliche Geräte.

Unter Elektroaltgeräte fallen alle Geräte mit Stecker oder sonstigem elektrischen Antrieb (z.B. durch Batterien, Akkus) und die sogenannten „passiven“ Elektroaltgeräte (siehe untenstehendes Infoblatt).

Beispiele für Elektroaltgeräte

  • Computer, Energiesparlampe, Fernseher, Haartrockner, Kabeltrommel, Kühlschrank, Lampe, Lautsprecher, LED, Lichtschalter, Mehrfachsteckdose, Mikrowelle, Nachtspeicherheizgerät, Ölradiator, Photovoltaikmodul, Rasenmäher (elektrisch), Smartphone, Telefon, Waschmaschine, Wecker, Zahnbürste (elektrisch).
     

Für die Entsorgung von sperrigen Elektroaltgeräten gibt es im Landkreis Bayreuth drei Möglichkeiten: 


Nachtspeicheröfen (vollständig verpackt) und Photovoltaikmodule bilden eine Ausnahme bei den Abholungen und müssen direkt bei den Elektroaltgeräte-Abgabestellen angeliefert werden. 

Elektrokleingeräte (bis 50cm Kantenlänge), Batterien/Akkus und Leuchtmittel können wie folgt korrekt entsorgt werden:

Dienstleistungen von A - Z