Bahnrecht

Im Rahmen des Vollzugs des Eisen- und Bahn- und Seibahnrechtes erteilt das Landratsamt Bayreuth Genehmigungen für den Betrieb von Seilbahnen und Schleppliften.

Notwendige Unterlagen

Bau- und Betriebsgenehmigungen von Seilbahnen und Schleppliften:

  • Antrag (formlos)
  • Betriebsbeschreibung
  • Lagepläne
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit


Weiterführungsgenehmigung:

  • formloser Antrag
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit 


Entstehende Kosten

Gebührenhöhe abhängig von der Größe der Anlage und vom Verwaltungsaufwand.

Kontakt

Frau Sesselmann
Stellv. Fachbereichsleiterin
0921 / 728-259 0921 / 728-88-259 Zimmer 67 E-Mail
Herr Schwarzbeck
Fachbereichsleiter
0921 / 728-258 0921 / 728-88-258 Zimmer 66 E-Mail