Bahnrecht
Im Rahmen des Vollzugs des Eisen- und Bahn- und Seibahnrechtes erteilt das Landratsamt Bayreuth Genehmigungen für den Betrieb von Seilbahnen und Schleppliften.
Notwendige Unterlagen
Bau- und Betriebsgenehmigungen von Seilbahnen und Schleppliften:
- Antrag (formlos)
- Betriebsbeschreibung
- Lagepläne
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Weiterführungsgenehmigung:
- formloser Antrag
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Entstehende Kosten
Gebührenhöhe abhängig von der Größe der Anlage und vom Verwaltungsaufwand.
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Sesselmann Stellv. Fachbereichsleiterin |
0921 / 728-259 0921 / 728-88-259 Zimmer 67 E-Mail |
Zimmer 67
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Herr Schwarzbeck Fachbereichsleiter |
0921 / 728-258 0921 / 728-88-258 Zimmer 66 E-Mail |
Zimmer 66
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |