Baustellensicherung
Allgemeines
Wer als Unternehmer oder als Privatperson Arbeiten durchführen will, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgänger- und Radverkehr) im Bereich von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen auswirken, benötigt vor Beginn der Bauarbeiten hierfür eine Genehmigung.
Voraussetzung
- die Maßnahme muss sich auf den Straßenverkehr auswirken oder im Straßenraum stattfinden
- die Baumaßnahme ist so zu planen, dass sich diese möglichst gering (zeitlich und räumlich) auf den Verkehr auswirkt
- welche Verkehrszeichen und -einrichtungen zur Sicherung einer Baustelle notwendig sind, richtet sich nach dem Umfang der Baustelle und den besonderen örtlichen und verkehrlichen Umständen
Was wird benötigt
- schriftlicher Antrag mit Angabe zur Lage der Arbeitsstelle und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
- Aufmaßskizze
- Lageplan mit genauer Kennzeichnung des Baustellenbereiches
- Ggf. Verkehrszeichenplan
- MVAS- Nachweis („Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“) des Verantwortlichen im Sinne der RSA 21 (Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- Falls Lichtzeichenanlage erforderlich: Signallageplan mit Signalzeitenplan
Beantragung/Verfahrensablauf
- die Antragstellung hat frühzeitig (mind. 3 Wochen vor Baubeginn) zu erfolgen
- nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Durchführung eines Anhörungsverfahrens, wird die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen
- mit den Arbeiten kann erst nach Zustellung der verkehrsrechtlichen Anordnung begonnen werden
- Die Anträge können nur dann zeitnah bearbeitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
- Pläne sollten im DIN A4-Format vorgelegt werden; wünschenswert wäre eine elektronische Übertragung per E-Mail.
Kosten
Die Gebühren werden in Abhängigkeit von Zeit und Schwere des Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben.
Formulare
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Anordnung verkehrsregelnder MaßnahmenDateigröße: 2 MB
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AufmaßskizzeDateigröße: 356 KB