Personenbeförderungsrecht
Personenbeförderungsrecht (ohne Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung)
Aufgaben
- Erteilung von Erlaubnissen für den Verkehr mit Taxen, Mietwagen und Ausflugsfahrten mit Pkw
- Festlegung des Beförderungsentgelts für Taxen
Notwendige Unterlagen
Mit dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Pkw oder Pkw-Kombi mit bis zu 8 Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes) im Rahmen des Betriebs eines Taxi- und/oder Mietwagen- und/oder Ausflugsfahrtenunternehmens sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis der fachlichen Eignung (Sachkundenachweis)
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Entstehende Kosten
Die Kostenerhebung erfolgt nach dem Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen. Die Kostenhöhe ist demzufolge einzelfallbezogen.
Formulare
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pdf Eigenkapitalbescheinigung Straßenpersonenverkehr Nachweis finanzielle LeistungsfähigkeitDateigröße: 107 KB -
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pdf Zusatzbescheinigung Straßenpersonenverkehr Nachweis finanzielle LeistungsfähigkeitDateigröße: 149 KB
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Sesselmann Stellv. Fachbereichsleiterin |
0921 / 728-259 0921 / 728-88-259 Zimmer 67 E-Mail |
Zimmer 67
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |