Katastrophenschutz

Externer Notfallplan für die Firma Kennametal wird öffentlich ausgelegt

Vom

Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes

Das Landratsamt Bayreuth wird im Rahmen seiner Funktion als Untere Katastrophenschutzbehörde auf Grundlage des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes den Entwurf des Externen Notfallplans für die Firma Kennametal in Mistelgau öffentlich auslegen.

Der Entwurf der Externen Notfallplanung liegt in der Zeit vom 10. Juni 2024 bis zum 10. Juli 2024 jeweils während der üblichen Öffnungszeiten im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 234, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit und von Vereinigungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bayreuth erhoben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch die Einsichtnahme der Verordnungsunterlagen entstehen, nicht ersetzt werden.

Diesen Artikel teilen