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Fahrerlaubnisbehörde informiert

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Weiterhin Passfoto auf Papier für Führerschein erforderlich

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für biometrische Lichtbilder: Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden dürfen seitdem ausschließlich digitale Fotos für die Beantragung von Identitätsdokumenten (z. B. Aufenthaltstitel) annehmen. Für den Führerschein gilt diese Regel jedoch nicht. Da der Gesetzgeber bislang noch kein zuverlässiges und rechtlich sicheres Tool der digitalen Fotoübermittlung für den Führerschein geschaffen hat, ist in diesem Fall weiterhin ein auf Papier ausgedrucktes, biometrisches Passfoto erforderlich.

Wenn Bürgerinnen und Bürger einen Führerschein beantragen, benötigen sie nach wie vor ein klassisches, auf Fotopapier ausgedrucktes biometrisches Passfoto. Digitale Fotos mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) können von der Fahrerlaubnisbehörde nicht verarbeitet werden. 

Die Fahrerlaubnisbehörde bittet also darum, ein gedrucktes biometrisches Passfoto mitzubringen oder es den Antragsunterlagen beizufügen. Bei einem Online-Antrag muss ein eingescanntes Passfoto im zulässigen Dateiformat JPG oder JPEG hochgeladen werden.

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