Das Wasser aus der Trinkwasserversorgungsanlage der im Stadtbereich Pegnitz gelegenen Ortsteile Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof, des Juragruppe Zweckverbandes Wasserversorgung darf ab dem 3. Juli 2025 nur noch in abgekochtem Zustand als Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden. Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z.B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z.B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.
In den betroffenen Ortsteilen werden derzeit Kanalbauarbeiten durchgeführt. Die im Bau befindlichen Kanaltrassen kollidieren mit den Bestandsleitungen des Wasserversorgers. Um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten, hat der Wasserversorger die Möglichkeit der Versorgung der wenigen betroffenen Haushalte mittels einer oberirdischen Notleitung sichergestellt. Wegen der aktuellen Temperaturen kann sich das Wasser in solchen oberirdischen Leitungen stark erwärmen, was zu einer Aufkeimung führen könnte. Daher ist das Abkochverbot als Vorsichtsmaßnahme notwendig.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamts veröffentlicht.