Kommunalwahlen (Landkreiswahlen)
Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen prüft das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die Vorbereitung, Durchführung und Ermittlung des Ergebnisses der Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden. Für die Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl vor Ort sind ebenfalls die Gemeinden zuständig, die Leitung dieser Wahlen und die Feststellung der Ergebnisse obliegt jedoch dem Landratsamt.
Kommunalwahlen 2026
Am 8. März 2026 finden in Bayern die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen statt. Im Landkreis Bayreuth werden dabei der Landrat bzw. die Landrätin sowie die 60 Mitglieder des Kreistags neu gewählt.
Auch in allen kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises stehen grundsätzlich Neuwahlen an: Gewählt werden erste Bürgermeisterinnen und erste Bürgermeister sowie die jeweiligen Stadt-, Markt- und Gemeinderäte.
In der Gemeinde Prebitz und der Stadt Pottenstein finden keine Bürgermeisterwahlen statt, da diese außerturnusmäßig gewählt wurden.
Ablauf und Fristen zur Kommunalwahl 2026
Aufstellungsversammlungen
Die Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen können frühestens ab dem 1. Dezember 2024 und spätestens am 8. Januar 2026 stattfinden. In diesem Zeitraum werden die Personen bestimmt, die sich für die Kommunalwahl bewerben.
Wahlvorschläge
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 8. Januar 2026. Im Anschluss daran werden die eingereichten Wahlvorschläge bekanntgemacht.Der Wahlausschuss entscheidet am 20. Januar 2026 über die Gültigkeit der Wahlvorschläge, woraufhin die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt.
Stimmzetteldruck und Bereitstellung
Nach der Zulassung der Wahlvorschläge werden die Stimmzettel gedruckt und den Städten, Märkten und Gemeinden für die Versendung der Briefwahlunterlagen sowie den Einsatz in den Wahllokalen zur Verfügung gestellt.
Beantragung und Versand der Briefwahlunterlagen
Die Erteilung beantragter Wahlscheine samt Briefwahlunterlagen ist ab dem 16. Februar 2026 möglich. Die reguläre Frist zur Beantragung endet am 6. März 2026.
Wahltag: 8. März 2026
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Die Briefwahlvorstände entscheiden bis 18 Uhr über die Zulassung oder die Zurückweisung der eingegangenen Wahlbriefe. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Wahlbriefe bei der ausstellenden Gemeinde eingegangen sein.
Nach Schließung der Wahllokale beginnt unmittelbar die Auszählung.
Das Ergebnis der Bürgermeister- bzw. Landratswahl wird bereits am Wahlabend ermittelt.
Mögliche Stichwahl
Erreicht in der Bürgermeister- oder Landratswahl kein Kandidat die absolute Mehrheit, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl statt.
Bekanntmachungen
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pdf Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl der Landrätin oder des Landrats und des Kreistags am Sonntag, 08. März 2026Dateigröße: 56 KB -
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Musterstimmzettel
Probestimmzettel Kreistagswahl
In folgendem interaktiven Musterstimmzettel können Wählerinnen und Wähler ausprobieren, welche Optionen zur Stimmabgabe zur Verfügung stehen: