Schulen
Der Landkreis ist Träger von zwölf Schulen, darunter zwei kommunale Schulen. Daneben ist er am Sachaufwand des Gymnasiums Pegnitz, einer staatlichen Heimschule, beteiligt. Weiter ist er Mitglied im Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld. Zudem leistet er Beiträge an das Schulnetzwerk für Sonderpädagogik e. V..
Gastschülerbeiträge
Der Landkreis als Sachaufwandsträger der Schulen kann für jeden Gastschüler der allgemeinbildenden Schulen einen Gastschulbeitrag, der sich nach Pauschalen errechnet, erheben. Im Gegenzug ist er verpflichtet, für seine Schüler an Schulen anderer Sachaufwandsträger einen Gastschulbeitrag zu zahlen.
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Herr Failner Sachbearbeiter |
0921 / 728-116 0921 / 728-88-116 Zimmer 163 E-Mail |
Zimmer 163
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Kopp Fachbereichsleiter |
0921 / 728-111 0921 / 728-88-111 Zimmer 161 E-Mail |
Zimmer 161
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
Schulfinanzierungsrecht, Kostenersätze
Der Landkreis als Schulträger erhebt für Gastschüler an beruflichen Schulen sowie an Fachschulen entsprechenden Kostenersatz. Daneben leistet der Freistaat Bayern im Rahmen des Schulfinanzierungsrechts entsprechende Zuschüsse.
Im Gegenzug ist der Landkreis verpflichtet, für seine Schüler beim Besuch von Schulen anderer Sachaufwandsträger Kostenersatz zu leisten.
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Herr Failner Sachbearbeiter |
0921 / 728-116 0921 / 728-88-116 Zimmer 163 E-Mail |
Zimmer 163
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Kopp Fachbereichsleiter |
0921 / 728-111 0921 / 728-88-111 Zimmer 161 E-Mail |
Zimmer 161
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
Schulpflichtverletzungen
Schulpflichtige sind verpflichtet regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Eltern sind verpflichtet, auf den Schulbesuch ihrer minderjährigen Kinder hinzuwirken.
Wird der Schulpflicht ohne ausreichende Entschuldigung nicht nachgekommen, kann dies im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einer Geldbuße belegt werden. Weitergehend kann das Landratsamt den Schulzwang anordnen und Schüler unter Hinzuziehung der Polizei dem Schulbesuch zuführen.
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Brendel Sachbearbeiterin |
0921 / 728-430 0921 / 728--88-430 Zimmer 228 E-Mail |
Zimmer 228
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Hupfer Fachbereichsleiterin |
0921 / 728-297 0921 / 728-88-297 Zimmer 226 E-Mail |
Zimmer 226
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
Sportstättenbelegung
Der Aufgabenbereich umfasst die Vergabe der Turnhallen bzw. Sportplätze an Vereine und sonstige Vereinigungen gegen Entgelt.
Gebührensatzung für die Benutzung von schulischen Sportanlagen des Landkreises Bayeuth
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Herr Kopp Fachbereichsleiter |
0921 / 728-111 0921 / 728-88-111 Zimmer 161 E-Mail |
Zimmer 161
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |