Sprengstoffrecht

Anwendungsbereich

  • Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich nach § 27 Sprengstroffgesetz
  • Typische Beispiele für den privaten Umgang sind:
    • Böllerschießen
    • Wiederladen von Munition
    • Vorderladerschießen
  • Erlaubnis berechtigt zum Erwerb, Transport, Verwenden und Aufbewahren der explosionsgefährlichen Stoffe

Die Einfuhr und auch jedwedes Bearbeiten der Stoffe sind nicht erlaubt. Verboten ist auch das Herstellen von explosionsgefährlichen Stoffen.

Entstehende Kosten 

  • Erteilung: 150,00 €
  • Verlängerung: 100,00 €
  • Änderung: 50,00 €
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: 100,00 €
     

Kontakt

Frau Brenner
Sachbearbeiterin
0921 / 728-524 0921 / 728-88-524 Zimmer 239
Frau Deinhardt
Sachbearbeiterin
0921 / 728-313 0921 / 728-88-313 Zimmer 239
Frau Thiem
Sachbearbeiterin
0921 / 728-309 0921 / 728-88-309 Zimmer 238
Frau von Malek
Sachbearbeiterin
0921 / 728-787 0921 / 728-88-787 Zimmer 238