Kleiner Waffenschein
Anwendungsbereich
- Erlaubnis für das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit – also außerhalb der Wohnung, den Geschäftsräumen, dem eigenen befriedeten Besitztum oder einer Schießstätten – für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB-Zeichen"
- Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ohne „PTB-Zeichen“ sind verboten
Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Kleinen Waffenschein.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag
- Kopie des Personalausweises
Kosten
- 100,00 €
Online-Dienst
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Brenner Sachbearbeiterin |
0921 / 728-524 0921 / 728-88-524 Zimmer 239 E-Mail |
Zimmer 239
Markgrafenallee 5 |
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Herr Käppel Sachbearbeiter |
0921 / 728-313 0921 / 728-88-313 Zimmer 239 E-Mail |
Zimmer 239
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Thiem Sachbearbeiterin |
0921 / 728-309 0921 / 728-88-309 Zimmer 238 E-Mail |
Zimmer 238
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau von Malek Sachbearbeiterin |
0921 / 728-787 Zimmer 238 E-Mail |
Zimmer 238
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |