Kleiner Waffenschein

Anwendungsbereich

  • Erlaubnis für das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit – also außerhalb der Wohnung, den Geschäftsräumen, dem eigenen befriedeten Besitztum oder einer Schießstätten – für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB-Zeichen"
  • Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ohne „PTB-Zeichen“ sind verboten

Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Kleinen Waffenschein.

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag
  • Kopie des Personalausweises
     

Kosten

  • 100,00 €
     

Kontakt

Frau Brenner
Sachbearbeiterin
0921 / 728-524 0921 / 728-88-524 Zimmer 239
Frau Thiem
Sachbearbeiterin
0921 / 728-309 0921 / 728-88-309 Zimmer 238
Frau von Malek
Sachbearbeiterin
0921 / 728-787 0921 / 728-88-787 Zimmer 238