Kleiner Waffenschein

Anwendungsbereich

  • Erlaubnis für das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit – also außerhalb der Wohnung, den Geschäftsräumen, dem eigenen befriedeten Besitztum oder einer Schießstätten – für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB-Zeichen"
  • Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ohne „PTB-Zeichen“ sind verboten

Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Kleinen Waffenschein.

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag
  • Kopie des Personalausweises
     

Kosten

  • 100,00 €