Schießstätten
Anwendungsbereich
Ausübung des Schießsports oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung auf ortsfesten oder ortsveränderlichen Anlagen
Keine Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. In diesem Fall besteht allerdings eine schriftliche Anzeigepflicht zwei Wochen vor Aufnahme des Schießbetriebs.
Einzureichende Unterlagen
- Beantragung Eröffnung Schießstätte
- schriftlicher, formloser Antrag
- Gutachten eines staatlich geprüften Sachverständigen
- weitere Unterlagen werden einzelfallspezifisch angefordert
- Nachweise im laufenden Betrieb
- Gutachten eines anerkannten Schießstandsachverständigen
- Gutachten eines anerkannten Schießstandsachverständigen
Kosten
- Ausstellung 100,00 € bis 600,00 €
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Brenner Sachbearbeiterin |
0921 / 728-524 0921 / 728-88-524 Zimmer 239 E-Mail |
Zimmer 239
Markgrafenallee 5 |
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Herr Käppel Sachbearbeiter |
0921 / 728-313 0921 / 728-88-313 Zimmer 239 E-Mail |
Zimmer 239
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Thiem Sachbearbeiterin |
0921 / 728-309 0921 / 728-88-309 Zimmer 238 E-Mail |
Zimmer 238
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau von Malek Sachbearbeiterin |
0921 / 728-787 Zimmer 238 E-Mail |
Zimmer 238
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |