Jahrgangsstufen 11 bis 13
Einen nachträglichen Erstattungsanspruch besitzen Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter privater Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen im Teilzeitunterricht. Die verauslagten Kosten für die notwendige Beförderung werden in Höhe des günstigsten ÖPNV-Tickets erstattet. Familien mit einem Kind müssen 490 Euro für das Schuljahr 2022/2023 und nur noch 320 Euro ab dem Schuljahr 2023/2024 selbst aufbringen. Für Familien mit zwei Kindern bleibt die Familienbelastungsgrenze von 490 € auch nach dem 01.08.2023 bestehen.
Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Bürgergeld erhalten die notwendigen Fahrtkosten in voller Höhe erstattet.
Die Kostenerstattung erfolgt nur auf Antrag gegen Nachweis der verauslagten Kosten (z. B. selbst erworbenes vergünstigtes 365-Euro-Schülerticket); der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober (Ausschlussfrist!) für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.
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