Jahrgangsstufen 11 bis 13

Schülerinnen und Schüler haben nachträglich Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten, wenn sie eine der folgenden Schulen besuchen:

Öffentliche oder staatlich anerkannte private

  • Gymnasien
  • Berufsfachschulen (nicht in Teilzeit)
  • Wirtschaftsschulen
  • Fachoberschulen, Berufsoberschulen oder Berufsschulen mit Teilzeitunterricht

Erstattet werden die notwendigen Fahrtkosten. Die Erstattung erfolgt höchstens in der Höhe des günstigsten Tickets des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV). Dieses ist im Regelfall (Ausnahmen möglich) das vergünstigte 365-Euro-Ticket.

Für Familien gelten folgende Familienbelastungsgrenzen (Eigenbeteiligungen):

  • Familien mit einem Kind müssen 320 € selbst zahlen.
  • Familien mit zwei Kindern müssen 490 € selbst zahlen.

Folgende Familien erhalten die Fahrtkosten vollständig erstattet:

  • Familien mit drei oder mehr Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird
  • Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Bürgergeld erhalten

Die Kostenerstattung gibt es nur auf Antrag (siehe Formulare und Merkblätter).
Die bezahlten Fahrtkosten müssen nachgewiesen werden. Zum Beispiel bei einem selbst gekauften 365-Euro-Schülerticket.

Bitte reichen Sie neben dem Antrag noch folgende Unterlagen ein:

  • Die Rechnung vom Kauf des Tickets (eine Bestellbestätigung reicht nicht aus).
  • Bei monatlicher Zahlung:
    Bitte legen Sie alle Kontoauszüge oder Abbuchungsnachweise vor.
    Der Name des Kontoinhabers muss darauf erkennbar sein.
  • Bei einmaliger Zahlung:
    Bitte legen Sie den Nachweis über die Abbuchung vor.
    Auch hier muss der Name des Kontoinhabers erkennbar sein.

Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Oktober für das vergangene Schuljahr gestellt werden.

Beispielsweise ist im Schuljahr 2025/2026 die Beantragung bis 31.10.2026 möglich. Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis 31.Oktober im Landratsamt Bayreuth eingegangen sein müssen. Eine Beantragung per E-Mail reicht nicht aus.

Diese Frist ist verbindlich. Wird sie verpasst, ist keine Erstattung mehr möglich (Ausschlussfrist).