PKW-Anerkennung und Erstattung der Fahrtkosten
Der Einsatz eines privaten PKWs zur Schülerbeförderung auf Teilstrecken oder dem gesamten Schulweg bedarf einer besonderen Prüfung und Anerkennung. Hierfür müssen bestimmte Ausnahmevoraussetzungen ( z. B. Zeitersparnis an drei Wochentagen von mind. zwei Stunden täglich oder keine zeitgerechte Bus- bzw. Bahnverbindung) erfüllt sein. Für Gastschüler und Kinder mit Behinderung bestehen Sonderregelungen.
Die Prüfung und Anerkennung erfolgt nur auf Antrag. Im Falle einer Anerkennung können die notwendigen Fahrtkosten am Ende des jeweiligen Schuljahres abgerechnet und erstattet werden.
Formulare und Merkblätter
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Fischer Sachbearbeiterin |
0921 / 728-346 0921 / 728-88-346 Zimmer 22 E-Mail |
Zimmer 22
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Herr Schlee Sachbearbeiter Ansprechpartner Online Formular SchulantragOnline |
0921 / 728-542 0921 / 728-88-542 Zimmer 15 E-Mail |
Zimmer 15
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Frau Schulte Sachbearbeiterin |
0921 / 728-223 0921 / 728-88-223 Zimmer 22 E-Mail |
Zimmer 22
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Herr Schulist Fachbereichsleiter - Ausbildungs- u. Wohnraumförderung, Wohngeld, Kostenfreiheit des Schulwegs |
0921 / 728-220 0921 / 728-88-220 Zimmer 18 E-Mail |
Zimmer 18
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |