PKW-Anerkennung und Erstattung der Fahrtkosten

Der Einsatz eines privaten PKWs zur Schülerbeförderung auf Teilstrecken oder dem gesamten Schulweg bedarf einer besonderen Prüfung und Anerkennung. Hierfür müssen bestimmte Ausnahmevoraussetzungen ( z. B. Zeitersparnis an drei Wochentagen von mind. zwei Stunden täglich oder keine zeitgerechte Bus- bzw. Bahnverbindung) erfüllt sein. Für Gastschüler und Kinder mit Behinderung bestehen Sonderregelungen.

Die Prüfung und Anerkennung erfolgt nur auf Antrag. Im Falle einer Anerkennung können die notwendigen Fahrtkosten am Ende des jeweiligen Schuljahres abgerechnet und erstattet werden.
 

Kontakt

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Sachbearbeiterin
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Herr Schlee
Fachbereichsleiter - Ausbildungs- und Wohnraumförderung, Wohngeld, Kostenfreiheit des Schulwegs
0921 / 728-542 0921 / 728-88-542 Zimmer 18 E-Mail