Jahrgangsstufen 5 bis 10
Einen Beförderungsanspruch besitzen Schüler auf dem Schulweg zu öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangstufe 10. Auch Berufsschüler mit Vollzeitunterricht an öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen besitzen einen Beförderungsanspruch. Die Beförderungspflicht besteht aber nur zur nächstgelegenen Schule und nur notwendigerweise z. B. dann, wenn die einfache Strecke des Schulweges länger als 3 km ist oder für Kinder wegen einer dauernden Behinderung.
Berechtigte Schüler erhalten auf Antrag ein 365-Euro-Ticket zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs im gesamten VGN-Gebiet vom Landkreis als Aufgabenträger gestellt.
Online-Dienst
Formular
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Fischer Sachbearbeiterin |
0921 / 728-346 0921 / 728-88-346 Zimmer 22 E-Mail |
Zimmer 22
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Schulte Sachbearbeiterin |
0921 / 728-223 0921 / 728-88-223 Zimmer 22 E-Mail |
Zimmer 22
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Schulist Fachbereichsleiter - Ausbildungs- u. Wohnraumförderung, Wohngeld, Kostenfreiheit des Schulwegs |
0921 / 728-220 0921 / 728-88-220 Zimmer 18 E-Mail |
Zimmer 18
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |