Veranstaltungen im öffentlichen Straßenverkehr
Allgemeines
Veranstaltungen auf privatem oder öffentlichem Grund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind anordnungs- und/oder. erlaubnispflichtig.
Wofür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO benötigt?
Für Veranstaltungen, die neben einer Kreis-, Staats- oder Bundesstraße stattfinden
Wofür wird eine Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO benötigt?
Für Veranstaltungen, die auf einer Kreis-, Staats- oder Bundesstraße stattfinden, insbesondere bei
- Motorsportliche Veranstaltungen (z.B. mit Kraftfahrzeugen, Rallyes, Oldtimerausfahrten)
- Radsportliche bzw. radtouristische Veranstaltungen
- Laufveranstaltungen
- Wandertage
- Festzüge
- Märkte
- Wallfahrten
Was wird benötigt?
Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO:
- Schriftlicher Antrag mit Beschreibung der Veranstaltung
- Lageplan
Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO:
- Antrag mit Beschreibung der Veranstaltung und der Strecke sowie Angabe der Teilnehmerzahl (bei motorsportlichen Veranstaltungen ist zwingend der im Formularbereich aufgeführte Antrag zu verwenden)
- aussagekräftiger Strecken- und Zeitplan
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Haftungsfreistellungserklärung
- Mustervereinbarung zwischen dem Straßenbaulastträger und der zuständigen Gemeinde/Stadt
Zusätzlich für motorsportliche Veranstaltungen:
- Nachweis der Genehmigung der Ausschreibung durch den Dachverband
- Sachverständigungsgutachten (bei Rallyes)
Beantragung/Verfahrensablauf
- Die Antragstellung muss mindestens 6 Wochen, bei motorsportlichen Veranstaltungen mindestens 12 Wochen erfolgen
Detaillierte Informationen
Online-Antrag
Formulare
-
pdf Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der StraßenverkehrsbehördeDateigröße: 157 KB -
pdf Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund AntragsformularDateigröße: 127 KB -
pdf -
pdf -
pdf -
pdf -
pdf -
pdf
Merkblätter
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Gilch Sachbearbeiterin |
0921 / 728-270 0921 / 728-88-270 Zimmer 67 E-Mail |
Zimmer 67
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Frau Pfaffenberger Sachbearbeiterin |
0921 / 728-156 0921 / 728-88-156 Zimmer 67 E-Mail |
Zimmer 67
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Frau Sesselmann Stellv. Fachbereichsleiterin |
0921 / 728-259 0921 / 728-88-259 Zimmer 67 E-Mail |
Zimmer 67
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Herr Schwarzbeck Fachbereichsleiter |
0921 / 728-258 0921 / 728-88-258 Zimmer 66 E-Mail |
Zimmer 66
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |