Aktuell werden im Landkreis Bayreuth Zettel mit der Aufschrift "Althaushaltsgerätesammlung" in die Briefkästen geworfen mit dem Hinweis, die genannten Gegenstände zur Abholung bereitzustellen.
Wie erkennt man illegale Sammlungen?
Bei mit Handzetteln angekündigten Straßensammlungen, bei denen nur der Termin und eine Mobilfunknummer angegeben sind und weitere Angaben fehlen, handelt es sich in der Regel um illegale, nicht angezeigte gewerbliche Sammlungen. Tatsächlich müssen solche Sammlungen aber laut Kreislaufwirtschaftsgesetz bei der zuständigen Behörde vorab angezeigt werden. Dies stellt sicher, dass die eingesammelten Gegenstände fachgerecht entsorgt und nicht illegal ins Ausland exportiert und dort unter teils umweltgefährdenden Bedingungen zerlegt werden. Ziel solcher illegalen Sammlungen ist es, an gewinnbringende Gegenstände heranzukommen. Die weniger lohnenden Dinge werden daher in vielen Fällen am Straßenrand zurückgelassen oder gar in der freien Landschaft entsorgt.
Um eine ordnungsgemäße und umweltschonende Verwertung sicherzustellen, appelliert der Landkreis Bayreuth an die Bürgerinnen und Bürger, keine Abfälle und vor allem keine Elektroaltgeräte an solch unseriöse Sammler abzugeben, sondern diese nach den Vorgaben des Landkreises zu entsorgen.
Das Landratsamt bittet auch um Ihre Mithilfe
Sollten Sie in Ihrem Briefkasten einen solchen Sammlungsaufruf vorfinden, so bitten wir Sie uns dies schnellstmöglich unter 0921 / 728 401 oder abfall@lra-bt.bayern.de mitzuteilen.
Umweltgerechte Entsorgung
Der Landkreis bietet entsprechende Entsorgungseinrichtungen an, bei denen Elektroaltgeräte kostenlos und fachgerecht entsorgt werden können.
Abgabestellen für Elektroaltgeräte:
- Gewerbemüllsortieranlage, Bindlach, Im Letterer 2, Annahme: Freitag 11-17 Uhr
- Wertstoffhof Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6, Annahme: Donnerstag 14-20 Uhr, jeden letzten Samstag im Monat 8-12 Uhr