Lebensmittelzeugnis, Hygienebelehrung
Belehrungen nach §§ 43 Infektionsschutzgesetz (Umgang mit Lebensmitteln)
Durch das Infektionsschutzgesetz ist nach §§ 42, 43 die Lebensmittelbelehrung vorgeschrieben für Personen
die gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen oder
die in Küchen oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.
Des Weiteren
Die Erstbelehrung ist erforderlich vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit. Bei Tätigkeitsbeginn darf die Bescheinigung hierüber nicht älter als 3 Monate sein.
Außerdem ist eine Erklärung zu unterschreiben, dass keine Erkrankungen bekannt sind, die ein Tätigkeitsverbot zur Folge haben. Diese ist bei Minderjährigen auch durch die Sorgeberechtigten zu unterschreiben.
Die Folgebelehrungen sind alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber durchzuführen und zu bescheinigen.
Personen, die ehrenamtlich Umgang mit Lebensmittel haben und nicht gewerbsmäßig im Sinn der Vorschrift tätig sind (z. B. Vereins-, Pfarr-, Kindergartenfeste), unterliegen nicht der gesetzlichen Belehrungspflicht.
Die Hygienebelehrungen waren bisher für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie ausschließlich vor Ort im Gesundheitsamt Bayreuth möglich. Inzwischen wurde ein Online-Verfahren entwickelt, das ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann.
Voraussetzungen
PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
aktivierte Kamera
stabile Internetverbindung
Benötigte Unterlagen
Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
Gebühren
28,00 €
Ablauf
Melden Sie sich hier für die Terminvereinbarung zur Online-Belehrung an.
Am Tag der Belehrung starten Sie ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin.
Warten Sie, bis Sie angerufen werden und folgen Sie den Anweisungen.
Zeigen Sie sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
Nun erhalten Sie Ihren Anmelde-Code und können zwischen einigen Sprachen auswählen. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
Ihre Bescheinigung über die Belehrung wird Ihnen an Ihre angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal des Technologiezentrums Glehn unter der Rufnummer 02182-850765 oder über ifsg@tz-glehn.de zur Verfügung.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter gesundheitsamt-bt@lra-bt.bayern.de
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Kasel Sachbearbeiterin |
0921 / 728-229 0921 / 728-88-229 Zimmer 60 E-Mail |
Zimmer 60
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Morlocan Sachbearbeiterin |
0921 / 728-227 0921 / 728-88-227 Zimmer 61 E-Mail |
Zimmer 61
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Schelenz Sachbearbeiterin |
0921 / 728-601 0921 / 728-88-601 Zimmer 60 E-Mail |
Zimmer 60
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |