Trinkwasser, Trinkwasseranlagen

  • Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ausgeschlossen ist

  • Die Sicherung der Qualität des Trinkwassers wird durch das Gesundheitsamt Bayreuth gewährleistet (vorbeugender Gesundheits- und Verbraucherschutz)

  • Die gesetzlichen Grundlagen hierfür werden in der Trinkwasserverordnung geregelt

  • Hier können Sie eine Wasserversorgungsanlage bzw. eine Trinkwasseranlage an- und abmelden. Eine Inbetriebnahme und eine Stilllegung sind meldepflichtig
     

Kontakt

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an hygienebelehrung@lra-bt.bayern.de oder telefonisch über unser Sekretariat:
 

Frau Kasel
Sachbearbeiterin
0921 / 728-229 0921 / 728-88-229 Zimmer 60 E-Mail
Frau Morlocan
Sachbearbeiterin
0921 / 728-227 0921 / 728-88-227 Zimmer 61 E-Mail
Frau Schelenz
Sachbearbeiterin
0921 / 728-601 0921 / 728-88-601 Zimmer 60 E-Mail